Sachverständigenbüro Bernhard Plaggenborg
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Jagdwertminderungsgutachten beim Bau von Verkehrswegen

 

Durch den Bau von Straßen, Bahntrassen oder Versorgungsleitungen werden Jagdbezirke durchtrennt und damit in Mitleidenschaft gezogen.

 Der Wert von Eigenjagden und gemeinschaftlichen Jagdbezirken kann zeitweilig (für die Bauzeit) oder auch dauerhaft sinken.

 Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften haben somit ggf. entsprechende Entschädigungsansprüche an den Bauträger.

 In der Folge von mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen werden diese Beeinträchtigungen von Jagdbezirken heute meist bereits im Rahmen der jeweiligen Baumaßnahme über die Erstellung entsprechender Gutachten berücksichtigt.

 Eine Möglichkeit zur Berechnung der Jagdwertminderung sind die vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Hinweise zur Ermittlung von Entschädigungen für die Beeinträchtigungen von gemeinschaftlichen Jagdbezirken (JagdH 01) vom 07.06.2001. Diese können abgewandelt auch für Eigenjagdbezirke verwendet werden.

 

 Referenzen:

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)

 

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